Bild eines Wasserzählers
Gemäß § 6 der Gebührensatzung des Abwasserzweckverbandes sind bestimmte Voraussetzungen für die Absetzungen einzuhalten.

Gartenzähler

Absetzungsregelungen für Gartenzähler bei Abwasserbeseitigung über den Kanal.

Das Wasser aus Schwimmbecken (Poolwasser) ist gemäß § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes i.V.m. § 2 Abs. 1 unserer Abwasserbeseitigungssatzung als Abwasser einzustufen und unterliegt der Abwasserbeseitigungspflicht des AZV "Weißer Schöps". Ein Absetzen dieser Wassermengen ist nicht möglich.

Andere Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Anlage eingeleitet wurden, werden auf schriftlichen Antrag abgesetzt. Der Antrag auf Absetzung ist zum Zeitpunkt der Ablesung der öffentlichen Wasseruhr, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen.

Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:

  • fachgerechter Einbau

  • geeichter Zwischenzähler

  • grundsätzlich Zapfstelle außerhalb des Gebäudes oder Hauses (keine Ausnahmeregelung möglich)

  • gebohrte Überwurfmuttern an den beiden Verschraubungen des Zählers (damit der AZV verplomben kann)

  • kein Abzweig zwischen Wasserzähler und Zapfstelle

  • Einbau muss beim AZV schriftlich angezeigt werden
    (Mitteilung des Zählerstandes und Zählernummer sowie Einbaudatum u. Einbauort des Zählers)

  • Kostenpflichtige Abnahme des Zählers und Verplombung durch den AZV (25,00 Euro)

  • jährliche schriftliche Antragstellung auf Absetzung und Mitteilung des Zählerstandes und Zählernummer (entsprechendes Formular Siehe unter Allgemeines/Formulare)

  • Gebühr für die Verwaltung der Gartenabzugszähler in Höhe von 5,00 € je Zähler im Jahr

  • Einhaltung der Eichfristen des Zählers (gemäß Eichvorschriften alle 6 Jahre) schriftliche Anzeige des Zählerwechsels, Kostenpflichtige Abnahme des Zählers und Verplombung durch den AZV (25,00 Euro)

  • Eine Verplombung durch den Installateur wird nicht anerkannt, AZV hat eigene Verplombungssymbole

     
     
     

Havarietelefon

0171 - 33 29 856

 (24-Stunden-Bereitschaftsdienst)

technische Betriebsführung:
Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:
Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

Handy: 0171 3200638 (nur zu Geschäftszeiten)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Haupteingang

Haupteingang

© 2019 Abwasserzweckverband Weisser Shöps | Webdesign MediaDesign Oberlausitz Frank Petzold