Aufgaben
Der Zweckverband hat die Aufgabe das im Verbandsgebiet anfallende Schmutzwasser und das mit dem Schmutzwasser in den Anlagen fließende Wasser zu sammeln, zu behandeln, abzuleiten, zu verregnen, zu verrieseln oder zu versickern, sowie den Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung zu stabilisieren und zu entwässern.
Gleichzeitig hat er insbesondere auch die Aufgabe die zur Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben und zu verwalten soweit diese für die Ableitung und Reinigung von Schmutzwasser aus dem Verbandsgebiet notwendig sind. Er hat für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des eingeleiteten Schmutzwassers zu sorgen.
Bei der Abwasserbeseitigung unterscheidet man zwischen zentralen Entsorgern (Abwasserbeseitigung über die öffentlichen Kanäle) und dezentralen Entsorgern (Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).