Gebühren
Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Sie werden erhoben für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung, Entsorgung von Abwassern aus abflusslosen Gruben sowie Kleinkläranlagen.
Gebührenschuldner und Gebührenmaßstab
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung wird nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem Grundstück anfällt. Für Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen wird, bemisst sich ebenfalls die Gebühr nach der Abwassermenge.
Absetzung
Abwassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, z. B. im Garten, können abgesetzt werden. Dabei muss nach Weisung des Zweckverbandes eine geeignete Messeinrichtung eingebaut werden. Auch im landwirtschaftlichen Bereich kann eine nicht eingeleitete Abwassermenge mithilfe der Vieheinheiten abgesetzt werden.
Seit 2014 wird bei der Schmutzwassergebührenabrechnung für private Wasserversorgungsanlagen und private Absetzungen zusätzliche eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet.
Höhe der Gebühren (Achtung: ab 01.01.2023 gelten neue Gebührensätze)
Vereinfachte Darstellung
GEBÜHREN: | KOSTEN: |
---|---|
Grundgebühr für Abwassereinrichtung 1 | |
Grundgebühr je Wohneinheit | 11,00 €/Monat |
Grundgebühr Gewerbeeinheit nach Jahresverbrauch (Ermittlung von Wohneinheitsgleichwerten) | |
0 - 100 m³ | 11,00 €/Monat |
101 - 200 m³ | 22,00 €/Monat |
201 - 300 m³ | 33,00 €/Monat |
ab 301 m³ | 44,00 €/Monat |
bei gemischt genutzten Grundstücken (sowohl wohnliche als auch gewerbliche, öffentliche oder ähnliche Nutzung) bei denen mangels separaten Wasserzählers der Verbrauch für die Wohn- bzw. Gewerbeeinheit nicht nachgewiesen werden kann, wird jeder Wohneinheit ein Verbrauch von höchstens 100 m³ Schmutzwasser zugerechnet. Der Mehrverbrauch wird der Gewerbeeinheit angerechnet. | |
Laufende Gebühr für Abwassereinrichtung 1 | |
Entsorgung in öffentliche Kanäle | 2,70 €/m³ |
Grundgebühr monatlich für Abwassereinrichtung 2 | |
Grundgebühr je Gewerbeeinheit | 35,00 € |
Laufende Gebühr für Abwassereinrichtung 2 | |
Entsorgung in öffentliche Kanäle | 6,00 €/m³ |
Grundgebühr dezentrale Entwässerungsanlage | |
pro dezentrale Anlage im Jahr (Erhöhung um 5,00 Euro pro weiteren angeschlossenen Grundstück) |
25,00 € |
Entsorgung aus abflusslosen Gruben | |
Grundpreis Mengengebühr Schlauchverlängerung (pro 10 m) |
90,08 € 36,52 €/m³ 2,38 € |
Entsorgung aus Kleinkläranlagen | |
Grundpreis Mengengebühr Schlauchverlängerung (pro 10 m) |
90,08 € 36,52 €/m³ 2,38 € |
Weitere Informationen können Sie der Abwassergebührensatzung des Zweckverbandes entnehmen, die Sie unter der Rubrik Verband – Satzungen als PDF-Datei finden.