Gebühren

Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Sie werden erhoben für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung, Entsorgung von Abwassern aus abflusslosen Gruben sowie Kleinkläranlagen.

Gebührenschuldner und Gebührenmaßstab

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung wird nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem Grundstück anfällt. Für Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen wird, bemisst sich ebenfalls die Gebühr nach der Abwassermenge.

Absetzung

Abwassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, z. B. im Garten, können abgesetzt werden. Dabei muss nach Weisung des Zweckverbandes eine geeignete Messeinrichtung eingebaut werden. Auch im landwirtschaftlichen Bereich kann eine nicht eingeleitete Abwassermenge mithilfe der Vieheinheiten abgesetzt werden.

Seit 2014 wird bei der Schmutzwassergebührenabrechnung für private Wasserversorgungsanlagen und private Absetzungen zusätzliche eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet.

Höhe der Gebühren (Achtung: ab 01.01.2023 gelten neue Gebührensätze)

Vereinfachte Darstellung

GEBÜHREN: KOSTEN:
Grundgebühr für Abwassereinrichtung 1
Grundgebühr je Wohneinheit 11,00 €/Monat
Grundgebühr Gewerbeeinheit nach Jahresverbrauch (Ermittlung von Wohneinheitsgleichwerten)  
0 - 100 m³ 11,00 €/Monat
101 - 200 m³ 22,00 €/Monat
201 - 300 m³ 33,00 €/Monat
ab 301 m³ 44,00 €/Monat
bei gemischt genutzten Grundstücken (sowohl wohnliche als auch gewerbliche, öffentliche oder ähnliche Nutzung) bei denen mangels separaten Wasserzählers der Verbrauch für die Wohn- bzw. Gewerbeeinheit nicht nachgewiesen werden kann, wird jeder Wohneinheit ein Verbrauch von höchstens 100 m³ Schmutzwasser zugerechnet. Der Mehrverbrauch wird der Gewerbeeinheit angerechnet. 
Laufende Gebühr für Abwassereinrichtung 1
Entsorgung in öffentliche Kanäle 2,70 €/m³
Grundgebühr monatlich für Abwassereinrichtung 2
Grundgebühr je Gewerbeeinheit 35,00 €
Laufende Gebühr für Abwassereinrichtung 2
Entsorgung in öffentliche Kanäle 6,00 €/m³
Grundgebühr dezentrale Entwässerungsanlage

pro dezentrale Anlage im Jahr

(Erhöhung um 5,00 Euro pro weiteren angeschlossenen Grundstück)

25,00 €
Entsorgung aus abflusslosen Gruben

Grundpreis

Mengengebühr

Schlauchverlängerung (pro 10 m)

90,08 €

36,52 €/m³

2,38 €

Entsorgung aus Kleinkläranlagen

Grundpreis

Mengengebühr

Schlauchverlängerung (pro 10 m)

90,08 €

36,52 €/m³

2,38 €

Weitere Informationen können Sie der Abwassergebührensatzung des Zweckverbandes entnehmen, die Sie unter der Rubrik Verband – Satzungen als PDF-Datei finden.

Havarietelefon

0171 - 33 29 856

 (24-Stunden-Bereitschaftsdienst)

technische Betriebsführung:
Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:
Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

Handy: 0171 3200638 (nur zu Geschäftszeiten)
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