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Einladung 3. Verbandsversammlung 2024

Wir laden zur 3. Verbandsversammlung 2024 ein: 

Tag:     Montag, den 02.12.2024

Zeit:    18.00 Uhr

Ort:     Liebsteiner Straße 8 in 02829 Schöpstal,

           (Schloss Kunnersdorf/Bauernstube)

Tagesordnung:

öffentlicher Teil

  • 1.   Eröffnung und Begrüßung der Gäste
  • 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
  • 2.   Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.09.2024
  • 3.   Bürgerfragestunde
  • 4.   Information zu Beschlüssen des nichtöffentlichen Teils der vorherigen Verbandsversammlung
  • 5.   Vorstellung Globalberechnung 2024 mit Beschluss Nr. 01-12/2024
  • 6.   Änderung der Abwasserbeitragssatzung (AbwBeiS) mit Beschluss Nr. 02-12/2024
  • 7.   Sachstand aktuelle Baumaßnahmen
  • 8.   Haushalt 2025 mit Beschluss Nr. 03-12/2024
  • 9.   Richtlinie über die Entschädigung für Dienstbarkeiten mit Beschluss Nr. 04-12/2024
  • 10.  Informationen der Verwaltung
  • 11.  Anfragen/Mitteilungen der Verbandsmitglieder

 

Danach: nichtöffentlicher Teil

 

 

Erneuerung Maschinentechnik Pumpwerk 5 in Ludwigsdorf / Neißetalstraße

 

 An alle Anlieger / Grundstückseigentümer

Wir geben Ihnen hiermit bekannt, dass am 21. November 2024 die vorbereitenden Arbeiten im Bereich der Neißetalstraße beginnen. Die Arbeiten am Pumpwerk werden vom 25. November bis zum 29. November 2024 ausgeführt.

Die Arbeiten werden im Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ (AZV) durch die STRATE Technologie und Abwasser GmbH und die Straßen- und Tiefbau Newitsch GmbH ausgeführt. Die technische Betreuung erfolgt durch den Betriebsführer der Anlagen – die Stadtwerke Görlitz Service GmbH.

Während der Bauzeit ist das Pumpwerk außer Betrieb, so dass zwischen dem Pumpwerk und dem Kontrollschacht bei Haus-Nr. 74 am östlichen Fahrbahnrand eine Schlauchleitung für die Abwasserableitung verlegt werden muss. Diese Schlauchleitung wird auf der östlichen Seite der Neißetalstraße verlegt und entsprechend zwischen Ihrem Grundstück und der Fahrbahn liegen – in den Zugängen / Zufahrten wird die Leitung mit Kunststoff-Elementen abgedeckt. Die Elemente sind etwa 10 cm hoch, so dass Sie die Leitung zu Fuß begehen und mit Fahrzeugen jederzeit überfahren können.

Trotz der geringen Fahrbahnbreite wird ein Befahren der Neißetalstraße mit Kraftfahrzeugen immer möglich sein, es wird keine Vollsperrung für den Straßenverkehr eingerichtet.

 An den Entsorgungsterminen werden Sie bei Bedarf beim Transport der Mülltonnen durch den Baubetrieb unterstützt.

 Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Technische Leitung:                                Bauüberwachung:

Herr Jaczkowski (AZV)                            Herr Otter (Ingenieurbüro)

Telefon: 035825 / 899023                       Telefon: 03581 / 85240

Liebsteiner Straße 8                                Am Hirschwinkel 6

02829 Schöpstal                                     02826 Görlitz

 

 

Wichtige Information

Der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ ist nur für die Entsorgung des Schmutzwassers (häusliches und gewerbliches Abwasser) zuständig. Das Einleiten von Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanalisation des Zweckverbandes ist strengstens untersagt.

In der vergangenen Zeit mussten wir jedoch bei Regenereignissen eine erhöhte Einleitung von Niederschlagswasser registrieren. Dies bedeutet höhere Entsorgungs- und Instandhaltungskosten und somit höhere Schmutzwassergebühren.

Wir bitten Sie daher, die Entsorgung der Niederschlagsmengen auf Ihrem Grundstück zu überprüfen. Dachentwässerungen sowie Entwässerungen von versiegelten Bodenflächen dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.

Der Abwasserzweckverband wird in Zukunft im gesamten Verbandsgebiet Kontrollen zur Überprüfung der Grundstücksentwässerungen durchführen. Werden dabei unzulässige Niederschlagswassereinleitungen oder anderweitig unzulässige Einleitungen festgestellt, werden dafür bis zur 4 Jahre rückwirkend die Schmutzwassergebühren berechnet.

 Bei eventuellen Fragen oder für Beratungen steht Ihnen der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ gern zur Verfügung.

 

 

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Bitte beachten Sie:

Ab dem 01.01.2023 gelten die neuen Schmutzwassergebühren.  Weitere Informationen dazu finden Sie unter .

Information über die neuen Abwassergebühren für die mobile Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Sammelgruben bzw. aus biologischen Kleinkläranlagen

Zum 31.12.2022 endete der Vertrag über die mobile Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Sammelgruben bzw. biologischen Kleinkläranlagen zwischen dem Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ und der Stadtwerke Görlitz AG. 

Diese Leistung wurde neu ausgeschrieben. Ab dem 01.01.2023 ist die Firma Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH, Am Galgenberg 2 in 02899 Ostritz mit der mobilen Entsorgung der dezentralen Anlagen des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ beauftragt.

(Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter 035823 86572 oder per E-Mail unter dezentrale-entsorgung@eifler-entsorgung.de)

Mit dem neuen Vertragsabschluss erhöhen sich die Gebühren für die mobile Entsorgung der dezentralen Anlagen:

Grundgebühr für jede Entsorgung:                                       90,08 €

Mengengebühr für Abwasser bzw. Klärschlamm:                36,52 €/m³

Schlauchverlängerung pro 10 m:                                            2,38 €

Die ersten 20 m Schlauchlänge sind mit der Grundgebühr vergütet.

Vor allem Betreiber von abflusslosen Sammelgruben sind von dieser Gebührenerhöhung betroffen, da diese Anlagen häufiger und in regelmäßigen Abständen entsorgt werden müssen. Für Beratungen zur Betreibung bzw. zu eventuellen Umrüstungen dieser Anlagen steht der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ gern zur Verfügung.

Hinweise für die Befüllung von Pools und Schwimmbädern und die richtige Wasserentsorgung

Sommerzeit ist Badezeit und jetzt werden in vielen Gärten wieder Pools und Schwimmbäder gefüllt. Bitte beachten Sie, dass das Befüllen des Pools über den öffentlichen Frischwasserzähler vorzunehmen ist. Der Frischwasserbezug darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen, denn dieser ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen. 

Gemäß § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. § 2 Abs. 1 der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbandes "Weißer Schöps" ist Abwasser Wasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist. Das Frischwasser, mit dem der Pool bzw. das Schwimmbecken befüllt wird, wird in der Regel chemisch behandelt zum Beispiel mit Chlor, Algenschutzmitteln, PH-Senkern oder PH-Hebern oder nach der Aktiv-Sauerstoff-Methode. Somit handelt es sich um Abwasser. Aber auch ohne chemische Behandlung, wird das Wasser allein durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, beispielsweise durch Sand, Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten. Dadurch ergeben sich für die Entsorgung bestimmte Vorgaben.  

Grundsätzlich ist Schmutzwasser, zu dem auch das Poolwasser zählt, dem Abwasserzweckverband "Weißer Schöps" zur gebührenpflichtigen Entsorgung zu überlassen. Das Schmutzwasser des Pools ist dafür mit Hilfe einer handelsüblichen Pumpe der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Eine Versickerung oder die direkte Einleitung des Poolwassers in ein Gewässer  ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis, die von der Unteren Wasserbehörde auszustellen wäre, unzulässig. 

Regeln zur Einleitung in das Abwassersystem

Diese Dinge gehören in die Toilette:

  • menschliche Ausscheidungen

  • Toilettenpapier

Achtungszeichen

Diese Dinge gehören in die Mülltonne:

  • Speisereste, Speisefette und -öle

  • Hygieneartikel, wie Babywindeln, Slipeinlagen, Damenbinden, Tampons, Kondome, Haare, Wattestäbchen, Papiertücher und Feuchttücher

  • Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Rasierklingen, Flaschenverschlüsse, Papier, Plastik und andere feste Abfälle

  • Medikamente (fest und flüssig)

Diese Dinge müssen gesondert entsorgt werden:

  • Batterien, chlorhaltige und ätzende Putz- und Reinigungsmittel

  • Altöl, Chemikalien, Farben und Lacke, u.v.m.

Bei Nichtbeachtung dieser Einleitvorschriften kann es zu Störungen in den Abwasserpumpstationen kommen. Vermehrte Störungen führen zu zusätzlichen Instandhaltungskosten, welche wiederrum auf Dauer eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren nach sich ziehen.

Havarietelefon

0171 - 33 29 856

 (24-Stunden-Bereitschaftsdienst)

technische Betriebsführung:
Stadtwerke Görlitz Service GmbH

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:
Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

Handy: 0171 3200638 (nur zu Geschäftszeiten)
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