Beitragspflicht und Beitragsschuldner
Beitragspflichtig sind die Grundstücke, für die eine bauliche und gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut und gewerblich genutzt werden können und die Grundstücke, die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden. Grundstücke, die dezentral entsorgt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
Beitragsschuldner ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides der Eigentümer des Grundstückes ist. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner.
Beitragsbemessung
Maßstab für die Beitragsbemessung für die Abwasserbeseitigung ist die Nutzungsfläche, welche sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor ergibt. Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung durch die Einrichtung in Bezug auf die Abwasserbeseitigung vermittelt werden. Diese Vorteile orientieren sich an den Vollgeschossen.
Beitragssatz
Der Beitragssatz für die Schmutzwasserentsorgung beträgt 3,07€ je m2 Nutzungsfläche.