Aktuelle News

Wichtige Information

Der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ ist nur für die Entsorgung des Schmutzwassers (häusliches und gewerbliches Abwasser) zuständig. Das Einleiten von Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanalisation des Zweckverbandes ist strengstens untersagt.

In der vergangenen Zeit mussten wir jedoch bei Regenereignissen eine erhöhte Einleitung von Niederschlagswasser registrieren. Dies bedeutet höhere Entsorgungs- und Instandhaltungskosten und somit höhere Schmutzwassergebühren.

Wir bitten Sie daher, die Entsorgung der Niederschlagsmengen auf Ihrem Grundstück zu überprüfen. Dachentwässerungen sowie Entwässerungen von versiegelten Bodenflächen dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.

Der Abwasserzweckverband wird in Zukunft im gesamten Verbandsgebiet Kontrollen zur Überprüfung der Grundstücksentwässerungen durchführen. Werden dabei unzulässige Niederschlagswassereinleitungen oder anderweitig unzulässige Einleitungen festgestellt, werden dafür bis zur 4 Jahre rückwirkend die Schmutzwassergebühren berechnet.

 Bei eventuellen Fragen oder für Beratungen steht Ihnen der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ gern zur Verfügung.

 

 

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Bitte beachten Sie:

Ab dem 01.01.2023 gelten die neuen Schmutzwassergebühren.  Weitere Informationen dazu finden Sie unter .

Information über die neuen Abwassergebühren für die mobile Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Sammelgruben bzw. aus biologischen Kleinkläranlagen

Zum 31.12.2022 endete der Vertrag über die mobile Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Sammelgruben bzw. biologischen Kleinkläranlagen zwischen dem Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ und der Stadtwerke Görlitz AG. 

Diese Leistung wurde neu ausgeschrieben. Ab dem 01.01.2023 ist die Firma Eifler Transporte & Stadtentsorgung GmbH, Am Galgenberg 2 in 02899 Ostritz mit der mobilen Entsorgung der dezentralen Anlagen des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ beauftragt.

(Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter 035823 86572 oder per E-Mail unter dezentrale-entsorgung@eifler-entsorgung.de)

Mit dem neuen Vertragsabschluss erhöhen sich die Gebühren für die mobile Entsorgung der dezentralen Anlagen:

Grundgebühr für jede Entsorgung:                                       90,08 €

Mengengebühr für Abwasser bzw. Klärschlamm:                36,52 €/m³

Schlauchverlängerung pro 10 m:                                            2,38 €

Die ersten 20 m Schlauchlänge sind mit der Grundgebühr vergütet.

Vor allem Betreiber von abflusslosen Sammelgruben sind von dieser Gebührenerhöhung betroffen, da diese Anlagen häufiger und in regelmäßigen Abständen entsorgt werden müssen. Für Beratungen zur Betreibung bzw. zu eventuellen Umrüstungen dieser Anlagen steht der Abwasserzweckverband „Weißer Schöps“ gern zur Verfügung.

Hinweise für die Befüllung von Pools und Schwimmbädern und die richtige Wasserentsorgung

Sommerzeit ist Badezeit und jetzt werden in vielen Gärten wieder Pools und Schwimmbäder gefüllt. Bitte beachten Sie, dass das Befüllen des Pools über den öffentlichen Frischwasserzähler vorzunehmen ist. Der Frischwasserbezug darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen, denn dieser ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen. 

Gemäß § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. § 2 Abs. 1 der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbandes "Weißer Schöps" ist Abwasser Wasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist. Das Frischwasser, mit dem der Pool bzw. das Schwimmbecken befüllt wird, wird in der Regel chemisch behandelt zum Beispiel mit Chlor, Algenschutzmitteln, PH-Senkern oder PH-Hebern oder nach der Aktiv-Sauerstoff-Methode. Somit handelt es sich um Abwasser. Aber auch ohne chemische Behandlung, wird das Wasser allein durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, beispielsweise durch Sand, Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten. Dadurch ergeben sich für die Entsorgung bestimmte Vorgaben.  

Grundsätzlich ist Schmutzwasser, zu dem auch das Poolwasser zählt, dem Abwasserzweckverband "Weißer Schöps" zur gebührenpflichtigen Entsorgung zu überlassen. Das Schmutzwasser des Pools ist dafür mit Hilfe einer handelsüblichen Pumpe der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Eine Versickerung oder die direkte Einleitung des Poolwassers in ein Gewässer  ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis, die von der Unteren Wasserbehörde auszustellen wäre, unzulässig. 

Regeln zur Einleitung in das Abwassersystem

Diese Dinge gehören in die Toilette:

  • menschliche Ausscheidungen

  • Toilettenpapier

Achtungszeichen

Diese Dinge gehören in die Mülltonne:

  • Speisereste, Speisefette und -öle

  • Hygieneartikel, wie Babywindeln, Slipeinlagen, Damenbinden, Tampons, Kondome, Haare, Wattestäbchen, Papiertücher und Feuchttücher

  • Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Rasierklingen, Flaschenverschlüsse, Papier, Plastik und andere feste Abfälle

  • Medikamente (fest und flüssig)

Diese Dinge müssen gesondert entsorgt werden:

  • Batterien, chlorhaltige und ätzende Putz- und Reinigungsmittel

  • Altöl, Chemikalien, Farben und Lacke, u.v.m.

Bei Nichtbeachtung dieser Einleitvorschriften kann es zu Störungen in den Abwasserpumpstationen kommen. Vermehrte Störungen führen zu zusätzlichen Instandhaltungskosten, welche wiederrum auf Dauer eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren nach sich ziehen.

Havarietelefon

0171 - 33 29 856

 (24-Stunden-Bereitschaftsdienst)

technische Betriebsführung:
Stadtwerke Görlitz Service GmbH

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
täglich 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:
Di von 13:00 bis 18:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Abwasserzweckverband "Weißer Schöps"
Liebsteiner Straße 8 | 02829 Schöpstal

Tel:   035825 89 90 (21) oder (20)
Fax:   035825 89 90 (29)

Handy: 0171 3200638 (nur zu Geschäftszeiten)
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