Veröffentlichungen Beschlüsse 2025
Beschluss 01-03/2025 vom 31.03.2025
Baumaßnahme „Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 1"
- Der Auftrag für die Baumaßnahme „Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 1" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 32.606,96 EUR vergeben.
Beschluss 02-03/2025 vom 31.03.2025
Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 2"
- Der Auftrag für die Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 4, OT Ludwigsdorf, Los 2" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 107.029,49 EUR vergeben.
Beschluss 03-03/2025 vom 31.03.2025
Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 1"
- Der Auftrag für die Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 1" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 20.052,10 EUR vergeben.
Beschluss 04-03/2025 vom 31.03.2025
Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 2"
- Der Auftrag für die Baumaßnahme "Austausch Maschinentechnik Pumpwerk 30, Gewerbering in Görlitz, Los 2" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 103.327,70 EUR vergeben.
Beschluss 05-03/2025 vom 31.03.2025
Baumaßnahme "Schachtsanierung, OT Jauernick-Buschbach, Dorfstraße"
- Der Auftrag für die Baumaßnahme "Schachtsanierung, OT Jauernick-Buschbach, Dorfstraße" wird an die Firma XXX zum Preis von brutto 106.961,19 EUR vergeben.
Beschluss 01-09/2025 vom 29.09.2025
Jahresabschluss 2024
Die Verbandsversammlung beschließt:
- Der Jahresabschluss 2024 mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von 271.701,47 € und einer Bilanzsumme von 30.433.887,15 € wird festgestellt.
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis von 31.514,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Fehlbetrag im Sonderergebnis von 7.763,21 € wird durch eine Rücklagenentnahme aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.
- Der verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 295,62 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 6.654,78 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
- Zahlungsmittelsaldo der laufenden Verwaltungstätigkeit: 332.025,41 €.
- Zahlungsmittelsaldo der Investitionstätigkeit: - 830.606,53 €.
- Veränderung Finanzmittelbestand 2024: - 498.581,12 €
- Übertragung der Haushaltsermächtigungen (Finanzrechnung) in das Jahr 2025: 0,00 €
Beschluss 02-09/2025 vom 29.09.2025
4. Änderung der Verbandssatzung
Die Verbandsversammlung beschließt:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes „Weißer Schöps“ -Verbandssatzung - in der Fassung vom 29.09.2025.